Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Methode der Psychotherapie. Sie ist dazu geeignet, psychische Erkrankungen und Beschwerden zu behandeln.

Die Verhaltenstherapie kann vor Ort in der Praxis oder aufgrund der anhaltenden Corona-Situation derzeit auch online stattfinden.

 

Dauer der Behandlung

In der Regel finden Behandlungen einmal pro Woche statt, manchmal auch in längeren Abständen. Die Gesamtdauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist von vornherein nicht abschätzbar. Im Durchschnitt werden 20 bis 40 Einheiten benötigt.

Wie viele psychotherapeutische Einheiten veranschlagt werden sollten, ist erst nach ca. 4 bis 5 Sitzungen absehbar und wird mit der/dem KlientIn abgeklärt.

 

Honorar

Das Honorar für eine psychotherapeutische Behandlung beträgt für eine Einheit (50 min) EUR 80,00 (Imaginationstherapie EUR 200.- pro Doppeleinheit). Es ist der/dem KlientIn überlassen, ob er/sie die zur Verfügung stehende Zeit ganz oder nur teilweise nutzt. Die Höhe des Honorars bleibt davon unberührt.

Das Honorar ist in bar oder per Überweisung nach Erhalt der Honorarnote zu entrichten. Die Frist für die Überweisung beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Erhalt der Honorarnote.

Nach Verstreichen dieses Zeitraums werden offene Forderungen an einen Anwalt zur weiteren Betreibung der Forderungen übergeben. Die Kosten des Anwalts schuldet der/die KlientIn.

 

Rückerstattung durch die Krankenkassen

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, durch die Krankenkassen einen Teil des Honorars zurückzuerhalten. Hierzu muss bis zur zweiten Psychotherapieeinheit eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Für die ersten 10 Einheiten an Psychotherapie ist diese gemeinsam mit den bezahlten Honorarnoten im Original bei der Krankenkasse einzubringen.

Ab der 11. Psychotherapieeinheit muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Das Formular hierzu wird gemeinsam von Therapeutin und KlientIn ausgefüllt. Für die fristgerechte Einbringung des Antrags bei der Krankenkasse ist der/die KlientIn selbst verantwortlich.

 

Absageregelung

Sollte ein vereinbarter Behandlungstermin nicht eingehalten werden können, ist dieser bis spätestens 24 Stunden vorher per Mail oder SMS abzusagen. Später abgesagte Termine werden in voller Höhe verrechnet. Diese Vorgehensweise kann bei Krankheit entfallen. Bitte hierzu beim nächsten Termin eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

 

Verschwiegenheit/Datenschutz

Sämtliche angegebenen Daten und in der Behandlung besprochenen Themen werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der Verschwiegenheit nach §15 Psychotherapiegesetz. Es ist keinem Außenstehenden ohne Erlaubnis der/des KlientIn gestattet, diese Daten einzusehen bzw. Informationen über die Behandlung zu erhalten.

Persönliche Daten der KlientInnen werden ausschließlich für die Rechnungslegung, für die Terminkoordination, für die Führung des PatientInnenaktes, für die Zuschussbeantragung sowie für Notfälle verarbeitet. Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, es zur Rechnungslegung und in Notfällen notwendig ist.

KlientInnen haben das Recht, jederzeit in die von ihnen gespeicherten Daten Einsicht zu nehmen. Weiters steht allen KlientInnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich die Datenschutzbehörde) zu.